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Allgemeine Beförderungsbedingungen für Fährpassagen und Reisebedingungen für Pauschalreisen von Stena Line


DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELTEN FÜR IHRE REISE. WIR SIND DER MEINUNG, DASS DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GERECHT, EINDEUTIG UND IM EINKLANG MIT GELTENDEM RECHT VERFASST SIND. SOLLTEN SIE ANDERER MEINUNG SEIN, NEHMEN SIE GERNE MIT UNSEREM KUNDENSERVICE KONTAKT AUF. BITTE LESEN SIE SICH DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VOR IHRER BUCHUNG AUFMERKSAM DURCH. DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ENTHALTEN EINIGE BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE UNSERER HAFTUNG IHNEN GEGENÜBER.

 

Fahrzeuge mit 10 oder mehr Insassen (einschließlich Fahrer und Kindern unabhängig vom Alter) müssen als Gruppe gebucht werden unter E-Mail gruppenreisen@stenaline.com. Für Reisegruppen gelten gesonderte Bedingungen. Für Buchungen von Fährfahrt und Unterkunft, Kurzreisen und Rundreisen mit Unterkunft gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters Sembo, Buro Scanbrit und Feride Reisen.

 

Formblatt zur vorvertraglichen Information nach Art. 250 §§ 1-3 EGBGB gemäß §651v Abs. 1 S. 1 »

 


  • 1 Ihr Beförderungsvertrag

    1.1 Geschäftsbedingungen
    Mit Ihrer Buchung erkennen Sie an, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) auf Sie und alle Personen, in deren Auftrag Sie die Buchung vornehmen, Anwendung finden und bestätigen hiermit, dass Sie befugt sind, im Namen dieser Personen zu buchen.

    1.2 Ihre Rechte
    1.2.1 Wir sind gesetzlich verpflichtet, Dienstleistungen vertragsgemäß und mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu erbringen.
    1.2.2 Diese AGB enthalten keine Bestimmungen, die Ihre gesetzlichen Rechte oder Rechtsbehelfe einschränken.
    1.2.3 Wenn Sie Ihre Rechte auf eine andere Person übertragen möchten, benötigen Sie dafür unsere Zustimmung. Sie können Ihre Rechte und Pflichten unter diesen AGB nur dann an eine andere Person übertragen, wenn wir dem schriftlich zustimmen.

    1.3 Anwendbares Recht
    1.3.1 Auf die Dienstleistungen, die wir für Sie erbringen, finden verschiedene Gesetze Anwendung. Im Fall eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und zwingenden gesetzlichen Vorschriften gehen die gesetzlichen Vorschriften vor. Im Fall eines Widerspruchs zwischen verschiedenen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften findet die Regelung Anwendung, die für Sie am günstigsten ist. Im Fall eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und sonstigen anwendbaren Bestimmungen gehen die Bestimmungen vor, die für Sie am günstigsten sind.
    1.3.2 Stellt ein Gericht fest, dass Teile dieser AGB rechtswidrig sind, bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB weiterhin wirksam. Jeder Paragraf dieser AGB ist selbständig wirksam. Entscheidet ein Gericht oder eine zuständige Behörde, dass einer der Paragrafen dieser AGB unzulässig ist, bleiben die übrigen Paragrafen uneingeschränkt wirksam.
    1.3.3 "Übereinkommen" steht für das Athener Übereinkommen vom 13.12.1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See in der jeweils gültigen Fassung. "EU-Verordnung" steht für die Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. "EU-Fahrgastverordnung" steht für die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
    24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr.
    1.3.4 Den vollständigen Text des Übereinkommens, der EU-Verordnung sowie der EU- Fahrgastverordnung erhalten Sie auf Wunsch von unserem Kundenservice.
    1.3.5 Anderweitige Beförderung
    Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese AGB auch dann Anwendung finden, wenn Sie aus einem beliebigen Grund mit einem anderen Beförderer auf See reisen (oder unsere Fähre statt die eines anderen Beförderers nutzen).
    1.3.6 Auch wenn wir Vorschriften dieser AGB nicht sofort durchsetzen, können wir dies später immer noch tun. Wenn wir nicht unverzüglich darauf bestehen, dass Sie etwas tun, wozu Sie unter diesen AGB verpflichtet sind oder Schritte gegen Sie wegen einer Vertragsverletzung durch Sie nicht sofort ergreifen, bedeutet dies nicht, dass Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen müssen und hindert uns auch nicht daran, zu einem späteren Zeitpunkt Maßnahmen zu ergreifen.

    1.4 Zug- und Busreisen
    1.4.1 Wenn Sie Zug- oder Busreisen über uns buchen, finden auf diese die einschlägigen Bestimmungen des jeweiligen Zug- oder Busunternehmens sowie internationale Übereinkommen Anwendung. Weitere Einzelheiten dazu erhalten Sie auf Wunsch von dem jeweiligen Zug- oder Busbetreiber.

    1.5 Sonderangebote
    1.5.1 Sonderangebote können z.B. hinsichtlich der Bezahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, die von denen in diesen AGB abweichen.

    1.6 Änderung der Dienstleistungen bzw. Preise vor Ihrer Buchung
    1.6.1 Wir behalten uns das Recht vor, vor Ihrer Buchung die auf unserer Internetseite und in unseren Flyern beschriebenen Dienstleistungen, einschließlich der Preise, Abfahrtsdaten und Abfahrtszeiten zu ändern und für eine bestimmte Überfahrt eine andere Fähre anzugeben. Dies hat keine Auswirkung auf Buchungen, die von uns bereits angenommen wurden.

    1.7 Änderungen der AGB
    1.7.1 Wir nehmen von Zeit zu Zeit Änderungen an diesen AGB vor. Bei Ihrer Buchung gelten die jeweils zum Zeitpunkt Ihrer Buchung gültigen AGB. AGB, die auf Ihre Buchung Anwendung finden, können wir unter den folgenden Umständen überarbeiten:
    a) Änderung von einschlägigen Gesetzen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen und
    b) Änderungen unserer Prozesse und Verfahren.
    1.7.2 Falls wir die AGB, die auf Ihre Buchung Anwendung finden, überarbeiten müssen, werden wir rechtzeitig vor den Änderungen mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie darüber informieren, wie Sie Ihre Buchung stornieren können, falls Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind. Sollten Sie Ihre Buchung stornieren, werden wir Ihnen Ihre Kosten vollständig erstatten. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
    1.7.3 Wir können unsere Rechte und Pflichten aus diesen AGB an einen Dritten übertragen. Wir können unsere Rechte und Pflichten aus diesen AGB an ein anderes Unternehmen übertragen. Ihre Rechte und unsere Pflichten unter diesen AGB bleiben davon unberührt.

    1.8 Geltendes Recht und Gerichtsstand
    1.8.1 Diese AGB unterliegen schwedischem Recht und sind danach auszulegen, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Recht anderer Staaten entgegenstehen. Ist dies der Fall, kann eine Klage im Zusammenhang mit diesen AGB nach Ihrer Wahl bei einem der unten aufgeführten Gerichte anhängig gemacht werden:
    a) Gericht an dem Ort, an dem wir unseren Hauptgeschäftssitz haben oder
    b) Gericht am Abfahrts- oder Ankunftsort gemäß dem Beförderungsvertrag oder
    c) Gericht des Staates, in dem Sie Ihren Wohnsitz oder permanenten Aufenthalt haben, falls wir dort einen Geschäftssitz haben und in die Zuständigkeit dieses Staates fallen oder
    d) Gericht des Staates, in dem der Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde, falls wir dort einen Geschäftssitz haben und in die Zuständigkeit dieses Staates fallen.
    Nach Eintritt des Schadenereignisses können sich die Parteien darauf einigen, dass der Schadenersatzanspruch vor einem beliebigen Gericht oder Schiedsgericht geltend gemacht wird.
    1.8.2 Unbeschadet jedweder in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen können sowohl Stena Line als auch der Fahrgast verlangen, dass Ansprüche gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates [vom 24. November 2010 ] über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr, der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See und des Athener Übereinkommens vom 13. Dezember 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See behandelt werden. In privatrechtlichen Verträgen kann nicht zum Nachteil des Anspruchstellers von den Vorschriften in diesen Verordnungen und dem Übereinkommen abgewichen werden.
    1.8.3 Die in diesen AGB oder nach geltendem Recht vorgesehenen Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen gelten für jede Klage gegen Stena Line im Fall von Körperverletzung, Vermögens- oder Sachschäden jedweder Art aus Vertrag oder wegen unerlaubter Handlung.

    1.9 Ihr Vertragspartner ist
    1.9.1 Stena Line BV, falls Sie auf der Route zwischen Harwich und Hoek van Holland oder auf einer anderen Route reisen, die von uns über die Nordsee betrieben wird. Die Stena Line GmbH & Co. KG wird in diesem Fall als Vermittler tätig.
    1.9.2 Stena Line Scandinavia AB, falls Sie auf einer Route in Skandinavien oder auf der Ostsee reisen. Die Stena Line GmbH & Co. KG wird in diesem Fall als Vermittler tätig und
    1.9.3 Stena Line Limited, falls Sie auf der Route zwischen Cairnryan und Belfast, der Route zwischen Belfast und Liverpool (Birkenhead), den Routen zwischen Holyhead und Dublin und Fishguard und Rosslare oder jeder anderen Route reisen, die von uns zwischen Großbritannien und der Republik Irland betrieben wird und der Route zwischen Rosslare and Cherbourg. Stena Line GmbH & Co. KG wird in diesem Fall als Vermittler tätig.

    1.10 Definitionen
    1.10.1 Jede Bezugnahme auf "wir", "uns" oder "unser/e" oder "Beförderer" ist eine Bezugnahme auf die jeweilige juristische Person von Stena Line und bezieht auch die jeweiligen Mitarbeiter und Vertreter mit ein (falls vorhanden).
    1.10.2 Jede Bezugnahme auf "Sie" oder "Ihr/e" bezieht sich auf Sie als Reisenden bzw. jeden Reisenden, für den Sie auch gebucht haben. Dies gilt auch, falls Ihre Buchung durch einen Dritten organisiert wurde.
    1.10.3 "Reisender" bedeutet eine auf einem Schiff beförderte Person, die auf Grund eines Beförderungsvertrags befördert wird oder die mit Zustimmung des Beförderers ein Fahrzeug oder lebende Tiere begleitet, die Gegenstand eines Vertrags über die Beförderung von Gütern sind, für den das Übereinkommen nicht gilt.
    1.10.4 "Kabinengepäck" bedeutet Gepäck, das der Reisende in seiner Kabine oder sonst in seinem Besitz, seiner Obhut oder unter seiner Aufsicht hat.
    1.10.5 "Beförderung" umfasst folgende Zeiträume:
    a) hinsichtlich des Reisenden und seines Kabinengepäcks den Zeitraum, während dessen sich der Reisende und/oder sein Kabinengepäck an Bord des Schiffes befinden oder ein- oder ausgeschifft werden. Hinsichtlich des Reisenden umfasst die Beförderung jedoch nicht den Zeitraum, während dessen er sich in einem Hafenterminal, einer Hafenstation, auf einem Kai oder in oder auf einer anderen Hafenanlage befindet;
    b) hinsichtlich des Kabinengepäcks auch den Zeitraum, während dessen sich der Reisende in einem Hafenterminal, einer Hafenstation, auf einem Kai oder in oder auf einer anderen Hafenanlage befindet, wenn dieses Gepäck von dem Beförderer oder seinen Bediensteten oder Beauftragten übernommen und dem Reisenden nicht wieder ausgehändigt worden ist und
    c) hinsichtlich anderen Gepäcks als Kabinengepäck den Zeitraum von der Übernahme durch den Beförderer oder seinen Bediensteten oder Beauftragten an Land oder an Bord bis zur Wiederaushändigung durch den Beförderer oder seinen Bediensteten oder Beauftragten
    1.10.6 "Beförderungsvertrag" bedeutet einen durch oder für einen Beförderer geschlossenen Vertrag über die Beförderung eines Reisenden oder über die Beförderung eines Reisenden und seines Gepäcks auf See.
    1.10.7 "Gepäck" bedeutet alle Gegenstände oder Fahrzeuge, die der Beförderer auf Grund eines Beförderungsvertrags befördert, ausgenommen:
    a) Gegenstände oder Fahrzeuge, die auf Grund eines Chartervertrags, eines Konnossements oder eines anderen Vertrags befördert werden, der in erster Linie die Beförderung von Gütern betrifft und
    b) lebende Tiere.
    1.10.8 "SDR" steht für Sonderziehungsrecht. Die aktuellen Wechselkurse für das Sonderziehungsrecht finden Sie auf der Internetseite des Internationalen Währungsfonds unter www.imf.org.

    2 Buchung und Bezahlung

    2.1.1 Die Annahme einer von Ihnen geleisteten Zahlung durch uns im Zusammenhang mit einer beliebigen Buchung stellt keine Annahme der Buchung dar. Der Vertrag für Ihre Buchung kommt zustande, sobald wir Ihre Buchung durch Ausstellen einer Buchungsbestätigung annehmen.
    2.1.2 Verfügbarkeit
    Alle auf unserer Internetseite oder in unseren Broschüren dargestellten Produkte werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit angeboten, die begrenzt sein kann.
    2.1.3 Fälligkeit der Zahlung
    Sofern nicht anders angegeben, wird die Zahlung aller Buchungen mit der Buchung fällig.
    2.1.4 Zahlungsarten
    Zahlungen können mit Mastercard und VISA, per Lastschrift oder mit Geschenkgutscheinen geleistet werden. Zahlungen in der örtlichen Währung können auch in bar geleistet werden, wenn die Reise direkt in einem unserer Häfen gebucht wird.
    2.1.5 Wenn Sie Ihre Buchung oder Zahlung eingeleitet, aber nicht abgeschlossen haben oder wir Ihre Zahlung noch nicht erhalten haben, kontaktieren wir Sie, als Teil unseres Services, innerhalb von 48 Stunden. In diesem Fall erhalten Sie maximal zwei Erinnerungen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
    2.1.6 Bitte beachten Sie bei Ihrer Buchung die Auswahl der korrekten Fahrzeugmaße inkl. Dachaufbauten und Heckträgern entsprechend unserer Klassifizierung. Darüber hinaus gelten folgende besondere Bestimmungen:
    a) Fahrzeuge und Anhänger/Wohnwagen mit einer Länge von mehr als 6 m und/oder einer Höhe von mehr als 1,80 m: Diese Fahrzeuge müssen bei der Buchung angemeldet werden, ggf. auch mit Dachgepäckträgern, Fahrrädern usw. Für solche Fahrzeuge können Zuschläge erhoben werden. Um Zweifel auszuschließen, werden Transporter als Fahrzeuge definiert, die für gewerbliche Zwecke gebaut wurden und entweder (einen Teil) des Hecks verkleidet haben und/oder über einen Laderaum verfügen. Kleintransporter sollten bei der Buchung als solche deklariert werden. Pkw-abgeleitete Transporter sind definiert als von Pkw abgeleitete Fahrzeuge mit teilweiser Heckverkleidung und können entsprechend ihrer Abmessungen als Pkw gebucht werden. Minibusse sind definiert als Fahrzeuge mit 9 bis 16 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Beachten Sie die Abschnitte c. und d. unten, wenn gewerbliche Güter befördert werden. Wenn Sie Stena Line vor der Reise nicht über den genauen Fahrzeugtyp und die Abmessungen informieren, kann sich dies auf unsere Fähigkeit auswirken, Ihr Fahrzeug zu befördern, und kann dazu führen, dass ein Aufpreis berechnet wird oder sogar die Reise verweigert wird.
    b) Transporter/Pferdeboxen, die Waren oder Geräte für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke transportieren:
    i) Irland-Routen: Transporter bis einschließlich 12 m Länge müssen bei der Buchung angegeben werden. Transporter über 12 m Länge, Transporter gemäß Abschnitt d. unten und Pferdetransporter jeglicher Länge müssen als Fracht über unser Frachtsystem unter der Nummer
    +49 381 666 37 933 oder per E-
    Mail freightbooking.de@stenaline.com gebucht werden.
    ii) Liverpool- und Cairnryan-Routen: Transporter und Pferdetransporter mit einer Länge von bis zu 12 m müssen bei der Buchung angegeben werden. Transporter und Pferdetransporter mit einer Länge von mehr als 12 m müssen als Fracht über unser Frachtsystem unter der Nummer +49 381 666 37 933 oder per E-
    Mail freightbooking.de@stenaline.com gebucht werden.
    iii) Skandinavische und baltische Routen: Transporter mit einer Länge von mehr als 6 m und Transporter, auf die in Abschnitt d. unten Bezug genommen wird, müssen als Fracht über unser Frachtsystem unter der Nummer
    +49 381 666 37 933 oder per E-Mail freightbooking.de@stenaline.com gebucht werden.
    iv) Route Hoek van Holland-Harwich: Weitere Einzelheiten zur Buchung von Transportern mit einer Länge von mehr als 6 m und bis einschließlich 8 m sowie die entsprechenden Zuschläge erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 381 666 37 933 oder per E-Mail freightbooking.de@stenaline.com. Transporter mit einer Länge von mehr als 8 m müssen als Fracht über unser Frachtsystem unter der Nummer +49 381 666 37 933 oder per E-Mail freightbooking.de@stenaline.com gebucht werden.
    c) Transporter jeglicher Länge und/oder Fahrzeuge, die einen Anhänger/Wohnwagen ziehen, der Waren oder Ausrüstung für gewerbliche Zwecke transportiert: Diese müssen als Fracht über unser Frachtsystem unter der Telefonnummer +49 381 666 37 933 oder per E-Mail freightbooking.de@stenaline.com gebucht werden. Im Falle einer falschen Angabe behält sich Stena Line das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr für die Mehrwertsteuer, falls zutreffend, auf den gezahlten Preis zu erheben.
    d) In der Republik Irland zugelassene Transporter, die für Zwecke der irischen Kraftfahrzeugsteuer als Nutzfahrzeuge eingestuft und besteuert werden: Wenn Sie aus der Republik Irland anreisen und Ihr Fahrzeug in der Republik Irland zugelassen und für die irische Kraftfahrzeugsteuer als gewerbliches Nutzfahrzeug klassifiziert und besteuert ist, müssen Sie über unser Frachtsystem unter der Nummer +49 381 666 37 933 oder per E-Mail freightbooking.de@stenaline.com als Fracht buchen. Im Falle einer falschen Angabe behält sich Stena Line das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr für die Mehrwertsteuer, falls zutreffend, auf den gezahlten Preis zu erheben.
    e) Die folgenden Fahrzeuge sind von den Passage-Tarifen ausgeschlossen und unterliegen den Frachttarifen und den Fracht-Geschäftsbedingungen.
    i) Alle Fahrzeuge, die gewerbliche Güter befördern oder an einer gewerblichen Unternehmung beteiligt sind, die nicht in den Abschnitten c. und d. genannt sind.
    ii) Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren.
    iii) Alle Fahrzeuge, die für die Beförderung von Handelsgütern gebaut wurden, mit einer Länge von über 12 m auf den Irland-Routen, Liverpool- und Cairnryan-Routen, mit einer Länge von über 6 m auf den skandinavische und baltische Routen und mit einer Länge von über 8 m auf der Route Hoek van Holland-Harwich.
    iv) Alle Fahrzeuge, die für die gewerbliche Nutzung gebaut wurden und einen Anhänger ziehen, wenn die kombinierte Länge 12 m überschreitet.
    v) Alle für den gewerblichen Einsatz gebauten Fahrzeuge, die Fahrzeuge für Sportveranstaltungen transportieren. Bitte rufen Sie +49 381 666 37 933 oder schreiben Sie freightbooking.de@stenaline.com an, um weitere Informationen zu Frachttarifen und Buchungsmöglichkeiten zu erhalten.

    2.2 Preise und Gebühren
    2.2.1 Alle von Stena Line veröffentlichten Preise und Leistungen gelten nur für bei den deutschen Buchungsstellen getätigte Buchungen. In anderen Ländern können andere Preise und Preisstrukturen bestehen oder sich Preisunterschiede durch Wechselkursschwankungen ergeben. Ein Anspruch auf Erstattung für Buchungen, die in Deutschland teurer bzw. billiger sind als in den Zielländern, ist ausgeschlossen. Das Beförderungsentgelt errechnet sich aus dem zum Buchungszeitpunkt für den gewählten Abreisetermin und Tarif geltenden Preis.
    2.2.2 Für Buchungen, die nicht online getätigt werden, fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 15 an. Diese Bearbeitungsgebühren werden für jede Buchung berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
    2.2.3 Für die Bestätigung Ihrer Reise muss bei Buchung eine E-Mail-Adresse sowie für Benachrichtigungen per SMS eine Mobilnummer angegeben werden.
    2.2.4 Sollten sich bestimmte Abgaben ändern, reichen wir diese Änderung an Sie weiter: Im Fall einer Änderung eines Steuersatzes oder bestimmter Gebühren oder Abgaben, die Dritte von uns erheben (z.B. behördliches Handeln, Brennstoffsteuer, Umweltabgaben, Hafenabgaben, usw.), zwischen dem Datum Ihrer Buchung und dem Datum der Hinfahrt, behalten wir uns das Recht vor, den Steuersatz oder die Gebühren und Lasten (falls anwendbar), die Sie zahlen, anzupassen. Sie erhalten Gelegenheit, diese Änderung anzunehmen oder die Buchung ohne weiteres Haftungsrisiko zu stornieren.

    3 Versicherung

    3.1.1 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer persönlichen Reiserücktrittskostenversicherung. So können Sie das Risiko absichern, dass Sie Ihre Reise kurzfristig stornieren müssen oder können im Fall von eigenen Verspätungen entschädigt werden.

    4 Reisen Sie mit uns
    4.1.1 Check-in: Bitte beachten Sie die auf Ihrem Ticket und in der Reservierungsbestätigung für Ihre jeweilige Buchung angegebene Check-in-Zeit. Sie müssen vor dieser Uhrzeit eingecheckt haben. Nach Ablauf dieser Uhrzeit können wir Ihren Platz nicht mehr garantieren und der Zugang zum Schiff kann Ihnen verweigert werden. Für Reisen zu einer anderen Zeit oder an einem anderen Datum können Zuschläge erhoben werden.
    4.1.2 Kinder und Jugendliche
    Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einem Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter begleitet werden. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren müssen eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten sowie eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten mit sich führen. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Das Formular ist auf Verlangen vorzuzeigen. Kinder zwischen 0 und einschließlich 3 Jahre reisen kostenlos, müssen aber bei der Anzahl der Reisenden für Buchungszwecke mit angegeben werden.
    4.1.3 Gültigkeit von Buchungen
    Ihre Buchung ist nur für die angegebenen Abfahrtstage und -zeiten gültig, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

    4.2 Mobilitätseingeschränkte Reisende
    4.2.1 Allgemeine Hinweise und besondere Bedingungen
    Sind Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt und benötigen besondere Hilfeleistungen in Hinblick auf die Ausstattung an Bord (einschließlich besonderer Kabinen, falls verfügbar), Sitzgelegenheiten, notwendige Dienstleistungen oder müssen Sie eigenes medizinisches Gerät oder einen Begleithund mit an Bord nehmen, informieren Sie uns darüber bitte bereits bei der Buchung, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem Zeitpunkt, zu dem die Hilfeleistung benötigt wird. Wir bitten mobilitätseingeschränkte Reisende wie folgt Kontakt mit uns aufzunehmen: E-Mail info.de@stenaline.com oder Telefon +49 1805-6020100.
    4.2.2 Sollten Sie mobilitätseingeschränkt sein, werden wir Sie befördern, sofern für Ihre besonderen Bedürfnisse Vorkehrungen getroffen wurden. Wenn Sie uns bei Ihrer Buchung oder spätestens 48 Stunden, bevor die Hilfeleistung benötigt wird, nicht über Ihre besonderen Bedürfnisse informieren, werden wir dennoch alle vertretbaren Maßnahmen ergreifen, um auf Ihre besonderen Bedürfnisse einzugehen.
    4.2.3 Sie sollten sich spätestens 60 Minuten vor der veröffentlichen Einschiffungszeit oder einer sonstigen in Ihrem Ticket und der Reservierungsbestätigung angegebenen Uhrzeit am Abfahrthafen an der ausgewiesenen Anlaufstelle einfinden.
    4.2.4 Reisen mit Begleitperson
    Wir können verlangen, dass Sie von einer anderen Person begleitet werden, falls dies aus Sicherheitsgründen notwendig ist oder Sie selbst nicht in der Lage sind, uns bei Ihrer Evakuierung von Bord der Fähre zu unterstützen oder Sie nicht in der Lage sind, die Sicherheitsanweisungen zu verstehen. Eine solche Begleitperson wird von uns kostenfrei befördert, sofern ein angemessener Nachweis z.B. in Form eines Arztbriefs vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass eine solche Hilfe erforderlich ist.
    4.2.5 Wir können die Anzahl der behinderten Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität auf einer bestimmten Überfahrt begrenzen:
    a) um geltenden Sicherheitsanforderungen nachzukommen, die durch internationale oder nationale Rechtsvorschriften oder solche der Europäischen Union festgelegt sind oder von den zuständigen Behörden erlassen wurden;
    b) wenn es wegen der Bauart einer Fähre oder der Infrastruktur und Einrichtung des Hafens, einschließlich der Hafenterminals, nicht möglich ist, das Einschiffen, das Ausschiffen oder die Beförderung dieser Person auf sichere oder operationell durchführbare Weise vorzunehmen;
    c) wenn dies erforderlich ist, um die Sicherheitsrichtlinie von Stena Line zu erfüllen oder
    d) wenn nicht ausreichend angemessene Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
    4.2.6 Da die Anzahl von Personen mit eingeschränkter Mobilität, die wir befördern können, von Schiff zu Schiff unterschiedlich sein kann, ist es wichtig, dass Sie uns über eine Einschränkung oder benötigte besondere Hilfeleistungen gemäß diesen AGB informieren. Eine Übersicht über mobilitätseingeschränktes Reisen, Einrichtungen an Bord sowie behindertengerechte Kabinen steht im Internet unter www.stenaline.de/kataloge zum Download zur Verfügung.
    4.2.7 Sofern wir gemäß diesen AGB über Ihre besonderen Bedürfnisse informiert wurden und es uns aus den in diesen AGB genannten Gründen nicht möglich ist, Sie zu befördern, werden wir alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Ihnen eine annehmbare Beförderungsalternative anzubieten oder werden Ihnen die Erstattung des Fahrpreises anbieten. Eine darüber hinausgehende Haftung übernehmen wir nicht.

    4.3 Eigenveranstaltete Pauschalreisen
    Stena Line kommt bei Fährfahrten (Fahrt und Aufenthalt an Bord der Fähren) die Stellung eines Beförderers zu. Bei den Angeboten Minitrip Göteborg, Minitrip London, Minitrip Südschweden, Party- Minitrip, Silvester-Minitrip sowie weiteren Reisen, die in ihrer Ausschreibung als Pauschalreise definiert sind, handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015 / 2302. Als Reiseveranstalter trägt Stena Line hier die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Pauschalreisen. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Ergänzend zu diesen AGB gilt hierfür das Pauschalreiserecht lt. §§ 651 a ff BGB. Stena Line hat eine Insolvenzabsicherung mit der tourVERS, Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund einer Insolvenz verweigert werden (Insolvenzversicherungspflicht lt. §§ 651r-651t).

    4.4 Haustiere an Bord
    4.4.1 Für den Transport von Haustieren gelten die Regelungen der jeweiligen Stena Line-Routen. Der Reisende ist verpflichtet, sich vor Reiseantritt über die Auflagen der gewählten Route zu informieren. Der Reisende ist verantwortlich für die vollständigen Reiseunterlagen des Tieres, ein Heimtierausweis ist grundsätzlich notwendig. Für den Transport der Tiere und etwaige Verluste übernimmt Stena Line keine Verantwortung. Generell gilt, dass Hunde an der Leine und mit Maulkorb mitzuführen sind. Aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen ist Ihr Haustier nur in den jeweils ausgewiesenen Bereichen der Passagierdecks oder in vorher zu buchenden Haustierkabinen erlaubt. Ansonsten müssen die Haustiere in Ihrem Fahrzeug oder einem von Stena Line ja nach Verfügbarkeit zur Verfügung gestellten Käfig bleiben. Ausgenommen davon sind anerkannte Polizei- und Begleithunde. Reisen Sie mit einem Haustier, muss dieses vor der Reise bei der Buchung angegeben werden. Die örtlichen Vorschriften finden Anwendung.

    5 Ihre Haftung
    5.1.1 Sie erklären sich hiermit einverstanden, uns alle Kosten zu erstatten, die dadurch entstehen, dass wir Eigentum, dass Sie verloren, beschädigt oder zerstört haben, reparieren oder ersetzen müssen und werden jeden Mitreisenden und jedes Mitglied der Crew, der bzw. das durch Ihr Handeln beeinträchtigt wurde, entschädigen.
    5.1.2 Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie uns alle Bußgelder, Rückführungs- oder sonstigen Rückschaffungskosten, Haftkosten und sonstige damit verbundene Auslagen uneingeschränkt erstatten werden, die wir tragen oder die uns dadurch entstehen, dass Sie nicht im Besitz der Dokumente sind, die für die Einreise, den Zoll oder nach gesundheitlichen oder sonstigen Bestimmungen erforderlich sind. Für EU-Bürger ist ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass ausreichend. Nicht-EU-Bürger benötigen einen gültigen Reisepass (internationaler Standard) und gegebenenfalls ein Visum. Visaauskünfte erteilt die jeweilige Botschaft bzw. das Konsulat. Bei fehlerhaften oder fehlenden Dokumenten, wird Ihnen das Boarding verweigert.
    5.1.3 Sollten Sie bzw. Ihr Gepäck aus einem beliebigen Grund, den wir nicht zu vertreten haben, am Ende der Reise nicht ausschiffen, können Sie bzw. Ihr Gepäck nach unserem Ermessen zum Abfahrthafen zurückgebracht oder zu einem anderen Hafen gebracht werden. Es wird Ihnen dafür der entsprechende Fahrpreis in Rechnung gestellt.
    5.1.4 Transport, Zeiten und Routen
    Wir bemühen uns darum, Sie gemäß Ihrer Buchung zu befördern. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich bestimmte Wetterverhältnisse und die Schließung von Häfen auf die Zeiten und Daten für die Überfahrt und bestimmte Zielhäfen auswirken können und wir (nach eigenem Ermessen) diese Zeiten und Daten aufgrund operativer Anforderungen ändern können.
    5.1.5 Bei Annullierung oder Verspätung einer Abfahrt werden wir Sie so rasch wie möglich, jedoch spätestens 30 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit über die Lage informieren. Wir werden Sie auch über die voraussichtliche Abfahrtszeit und die voraussichtliche Ankunftszeit Ihrer Überfahrt informieren, sobald diese Informationen vorliegen.
    5.1.6 Versäumen Sie aufgrund einer Annullierung oder Verspätung einen Anschluss an einen Verkehrsdienst, werden wir alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Sie über alternative Anschlüsse in zugänglicher Form zu unterrichten.
    5.1.7 Schlechtes Wetter
    Schlechte Wetter- oder Seebedingungen können zur Annullierung von Diensten führen. Wir werden unser Bestes geben, um Reisende zu unterstützen, falls dieser Fall eintreten sollte.

    6 Änderungen und Stornierungen
    6.1.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Beförderung zurücktreten. Der Nichtantritt der Beförderung wird als Rücktritt gewertet (No Show). Es gelten die Stornierungsbedingungen des jeweils gebuchten Tarifs.
    6.1.2 Stornierung
    Sie können Ihre Buchung telefonisch, über unsere Internetseite oder durch ein Schreiben an uns stornieren. Diese Stornierung gilt als genehmigt, sobald sie von uns bestätigt wurde.

    6.2 Umbuchungs-/Stornogebühren (Hafen-zu-Hafen-Fahrpreise)
    6.2.1 Änderungen der Route, des Datums oder der Abfahrtszeit Ihrer Überfahrt bzw. der Anzahl der Reisenden oder Änderungen des Fahrzeugs oder das Hinzufügen von Sonderpositionen zu Ihrer Buchung (vorbehaltlich Verfügbarkeit) können dazu führen, dass sich der geschuldete Preis erhöht ("Zuschlag").
    6.2.2 Die von Ihnen zahlbaren Umbuchungs- oder Stornogebühren sowie sonstige Gebühren sind unten aufgeführt:
    Economy: keine Erstattung bei Stornierung
    Flexi: Stornierung bis 24 Stunden vor Abfahrt mit 100 % Erstattung abzüglich EUR 3,50 Bearbeitungsgebühr je Strecke. Ab 24 Stunden vor Abfahrt 50 % Erstattung. Versicherungen und Buchungsgebühr werden nicht erstattet. Ab 2 Stunden vor Abfahrt: keine Erstattung.
    Premium: Kostenfreie Stornierung bis 2 Stunden vor Abfahrt mit 100 % Erstattung abzüglich EUR 3,50 Bearbeitungsgebühr je Strecke. Versicherungen und Buchungsgebühr werden nicht erstattet. Ab 2 Stunden vor Abfahrt: keine Erstattung.
    Bei Kombination zweier Tarife gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Tarifs. Tritt der Reisende die gebuchte Hinreise nicht pünktlich an, so ist Stena Line berechtigt, alle anschließenden Reiseleistungen und Fährverbindungen zu stornieren. Für nicht angetretene Reisen (No Show) gelten die Stornierungsbedingungen des gebuchten Tarifs. Umbuchungen sind bis 2 Stunden vor Abfahrt grundsätzlich nur innerhalb des ursprünglich gebuchten Tarifs vorbehaltlich Verfügbarkeit (Economy) bzw. auch auf einen höherwertigen Tarif (Flexi und Premium) möglich. Für Umbuchungen durch den Reisenden gelten die Bedingungen des jeweils gebuchten Tarifs wie folgt:
    Economy/Minitrips: Bei Umbuchung der Route, des Reisedatums und der Abfahrtszeit berechnet sich das Beförderungsentgelt nach dem aktuell gültigen Preis neu. Sofern ein höherer Preis gilt, ist die Differenz zum gebuchten Preis vom Reisenden zu zahlen. Ist der neue Preis geringer oder werden Personen/Fahrzeuge reduziert, erfolgt keine Erstattung. Es wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 35 pro Strecke für Autofahrer (Economy-Tarif) und EUR 15 pro Strecke für Fußgänger.
    Flexi/Premium: Bei Umbuchung der Route, des Reisedatums und der Abfahrtszeit berechnet sich das Beförderungsentgelt nach dem aktuell gültigen Preis neu. Sofern für die gewünschte Abfahrt ein höherer Preis gilt, ist die Differenz zum gebuchten Preis vom Reisenden zu zahlen. Ist der neue Preis geringer oder werden Personen/Fahrzeuge reduziert, wird die Differenz erstattet.
    Änderungen innerhalb einer bestehenden Buchung ohne Umbuchung, also Namensänderungen, Kennzeichenänderung, Änderung der Personenzahl/des Fahrzeugs etc. sind möglich. Sollte sich durch die Änderung ein höherer Preis ergeben, sind die Mehrkosten vom Reisenden zu zahlen. Reduziert sich der Preis, wird bei Economy/Minitrip die Differenz nicht erstattet, bei Flexi und Premium wird die Differenz erstattet. Für alle Änderungen, die nicht selbstständig vom Reisenden im Internet vorgenommen werden, erhebt Stena Line eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 7,50.
    6.2.3 Im Fall der Stornierung von Minitrips, Kurzreisen und Ausflügen werden Ihnen keine Kosten erstattet, sofern dies nicht in diesen AGB ausdrücklich anders vorgesehen ist.
    6.2.4 Erstattungen
    Ist gemäß diesen AGB eine Erstattung vorgesehen, wird diese innerhalb von 7 Tagen geleistet. Entschädigungszahlungen (in Form eines Gutscheins oder in sonstiger Weise), auf die in diesen AGB Bezug genommen wird, sind innerhalb eines Monats ab Einreichung des Antrags auf Entschädigung abzüglich eventuell anfallender Stornogebühren zu zahlen. In folgenden Fällen werden keine Kosten erstattet:
    Stornierung reservierter Plätze in Bus oder Bahn.
    Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen Ihrer Buchung.
    6.2.5 Tickets und Buchungsnummern
    Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen Ihr Ticket oder Ihre Buchungsnummer vorliegt, damit Sie dieses bzw. diese dem Betreiber der Leistung zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die gebuchte Leistung in Anspruch nehmen wollen, vorlegen können.

    7 Sicherheit an Bord

    7.1.1 Sie sind damit einverstanden, dass wir nach unserem Ermessen (nur vorbehaltlich der Erstattung des Fahrpreises) berechtigt sind, die Beförderung einer Person, eines Gepäckstücks oder eines Fahrzeugs aus Gründen im Zusammenhang mit der Sicherheit oder im Interesse anderer Reisender oder zur Gewährleistung der Einhaltung von Einreise-, Zoll-, Gesundheits- oder sonstiger einschlägiger Vorschriften zu verweigern. Sie müssen alle Sicherheitsvorschriften und - mitteilungen und alle Anweisungen, die Ihnen von unseren Mitarbeitern oder Vertretern erteilt werden, befolgen.
    7.1.2 Sie werden sich jederzeit so verhalten, dass Sie keine andere Person oder das Eigentum Dritter gefährden. Sie werden keine Person verletzen oder angreifen, und Sie werden keine Mitreisenden oder Besatzungsmitglieder bedrohen, missbrauchen oder beleidigen, und Sie werden keinen Reisenden und kein Besatzungsmitglied bestehlen, Eigentum dieser Personen vernichten oder beschädigen, deren Gesundheit gefährden oder sie belästigen oder ihnen Unbehagen oder unnötige Unannehmlichkeiten bereiten. Sollte es nach unserem begründeten Ermessen wahrscheinlich sein, dass Ihr Verhalten Grund zur Sorge bietet, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die Einschiffung zu verweigern oder zu verlangen, dass Sie das Schiff oder die Terminalanlagen wieder verlassen und können die Angelegenheit auch jeder zuständigen Polizeidienststelle oder sonstigen Strafvollzugsbehörde melden. Wir behalten uns darüber hinaus das Recht vor, uns zu weigern, Sie auf Ihrer Rückreise oder zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Zukunft zu befördern. Unter solchen Umständen werden wir Beträge, die Sie für die jeweilige Reise gezahlt haben, nicht erstatten und übernehmen Ihnen gegenüber keine Haftung für Schäden, die Ihnen durch die Annullierung Ihrer Reise entstehen. Sie erstatten uns alle Kosten, die uns entstehen, um Eigentum, einschließlich Einrichtungsgegenstände und Ausrüstung, zu reinigen, zu reparieren oder zu ersetzen, das verloren gegangen ist, beschädigt oder zerstört wurde oder von Ihnen in einem unbefriedigenden und unbrauchbaren Zustand zurückgelassen wurde, und entschädigen alle Passagiere oder Besatzungsmitglieder, die von Ihren Handlungen betroffen sind.
    7.1.3 Schusswaffen und gefährliche Güter
    Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung dürfen Sie auf Ihrer Reise nicht im Besitz von gefährlichen Gütern (einschließlich u.a. Schusswaffen, Munition, Schwerter, Messer, Gasflaschen) sein oder diese befördern. Über unsere Zustimmung hinaus müssen alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten sowie alle notwendigen Zulassungen vorliegen und auf Verlangen der Hafen- und Schiffssicherheit vorgezeigt werden. Sie dürfen bis zu 1.000 Patronen der UN 0012 oder 0014 Klasse 1.4. in ihrem Fahrzeug befördern, vorausgesetzt die Patronen befinden sich in der Originalverpackung des Herstellers. Messer und scharfe Gegenstände, die Teil von Koch- und/oder Campinggeräten sind, gelten nicht als Waffen. Sämtliche hier aufgeführten Gegenstände dürfen im Fahrzeug transportiert werden, sofern sie nicht sichtbar und gut verstaut sind. Fußpassagieren ist es nicht erlaubt, Waffen und gefährliche Güter mit sich zu führen.
    7.1.4 Durchsuchungen
    Sie sind damit einverstanden, dass wir und die jeweilige Hafenbehörde berechtigt sind, Reisende und Fahrzeuge auf Grundlage gesetzlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen zu durchsuchen.
    7.1.5 Alkohol
    Es darf kein Alkohol für den Verbrauch während Ihrer Überfahrt an Bord gebracht werden. Wir behalten uns das Recht vor, nach unserem Ermessen Alkohol ohne Entschädigung einzuziehen, von dem wir glauben, dass er zu diesem Zweck mitgeführt wird. An Bord darf nur Alkohol konsumiert werden, der in den Bars und Restaurants an Bord gekauft wurde. Jeder andere an Bord konsumierte Alkohol (einschließlich Alkohol, der in den Bordgeschäften gekauft wurde) kann ohne Entschädigung beschlagnahmt werden. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, im Falle eines Verstoßes, Ihnen die Beförderung für eine Mindestdauer von 3 Monaten zu verweigern.

    8 Unsere Haftung

    8.1 Haftung wegen Körperverletzung
    8.1.1 Vorbehaltlich unserer in diesen AGB enthaltenen Haftungsbeschränkungen haften wir für den Schaden, der durch Tod oder die Verletzung Ihres Körpers entsteht, wenn das Ereignis, das den so erlittenen Schaden verursacht hat, während der Beförderung eingetreten ist und auf unser Verschulden zurückzuführen ist oder wenn der Tod oder die Körperverletzung des Reisenden oder der Verlust oder die Beschädigung des Kabinengepäcks durch oder im Zusammenhang mit Schiffbruch, Zusammenstoß, Strandung des Schiffes, Explosion oder Feuer im Schiff oder einem Mangel des Schiffs entstanden ist.

    8.2 Haftung wegen Verlust oder Beschädigung von Eigentum
    8.2.1 Vorbehaltlich unserer in diesen AGB enthaltenen Haftungsbeschränkungen haften wir für den Schaden, der durch den Verlust oder die Beschädigung von Kabinengepäck entstanden ist, wenn das den Schaden verursachende Ereignis während der Beförderung eingetreten ist und auf ein Verschulden des Beförderers oder seiner Bediensteten oder Beauftragten im Rahmen ihrer Beschäftigung zurückzuführen ist. In Bezug auf den Verlust oder die Beschädigung des sonstigen Gepäcks wird ein solches Verschulden angenommen, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Dies gilt unabhängig von dem Ereignis, das den Verlust oder die Beschädigung verursacht hat. In allen sonstigen Fällen liegt die Beweislast für das Verschulden beim Kläger.
    8.2.2 Verlust/Beschädigung von Gepäck
    Sollte Ihr Gepäck äußerlich erkennbar beschädigt sein, haften wir für Schäden nur, wenn Sie uns die Beschädigung schriftlich anzeigen:
    a) bei Kabinengepäck vor oder zu dem Zeitpunkt der Ausschiffung des Reisenden und
    b) bei anderem Gepäck vor oder zu dem Zeitpunkt, zu dem es wieder ausgehändigt wird.
    8.2.3 Bei äußerlich nicht erkennbarer Beschädigung muss die schriftliche Anzeige innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Tag der Ausschiffung oder Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Aushändigung hätte erfolgen sollen, erstattet werden. Es wird vermutet, dass Sie Ihr Gepäck unbeschädigt erhalten haben, falls wir nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen, wie aufgeführt, eine Anzeige von Ihnen erhalten. Einer schriftlichen Anzeige bedarf es nicht, wenn der Zustand des Gepäcks im Zeitpunkt seines Empfangs gemeinsam festgestellt oder geprüft wurde.
    8.2.4 Bei uns hinterlassenes Gepäck
    Haben Sie Ihr Gepäck nach Beendigung Ihrer Reise bei uns hinterlassen, können wir dieses nach Ablauf einer angemessenen Frist verkaufen und müssen Ihnen gegenüber nur die Erlöse abrechnen (abzüglich Lagerkosten und Kosten des Verkaufs), falls Sie innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung Ihrer Reise einen Anspruch uns gegenüber geltend machen.
    8.2.5 Wenn wir den Verlust oder die Beschädigung Ihrer Mobilitätshilfen oder sonstigen speziellen Ausrüstung durch unser Verschulden oder Versäumnis verursacht haben oder ein Verschulden oder Versäumnis des Beförderers bei einem durch ein Schifffahrtsereignis verursachten Schaden vermutet wird, werden wir eine Entschädigung zahlen, die dem Wiederbeschaffungswert der betreffenden Ausrüstungen oder gegebenenfalls den angemessenen Reparaturkosten entsprechen, falls es möglich ist, die Ausrüstung zu reparieren.

    8.3 Haftung in Bezug auf Verzögerung der Abfahrt
    8.3.1 Sofern wir vernünftigerweise davon ausgehen, dass die Abfahrt einer Fähre annulliert wird oder sich um mehr als 90 Minuten über die fahrplanmäßige Abfahrtszeit hinaus verzögert:
    a) können wir Ihnen kostenlos Erfrischungen, Imbisse oder Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anbieten, sofern diese verfügbar oder in zumutbarer Weise zu beschaffen sind. Alternativ werden wir Ihnen (nach unserem Ermessen) einen Gutschein zur Einlösung in einer Verkaufsstelle an Bord ausstellen, dessen Wert von der Wartezeit abhängt und
    b) wir werden versuchen, eine geeignete anderweitige Fährüberfahrt an Ihr Endziel, wie in Ihrem Ticket und Ihrer Reservierungsbestätigung angegeben, zu organisieren, sofern Alternativen zur Verfügung stehen und unter zumutbaren Bedingungen beschafft werden können.
    c) Sind wir nicht in der Lage, eine Alternative anzubieten oder sollten Sie die angebotene Alternative nicht annehmen wollen, haben Sie Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises für diesen Teil der Reise und gegebenenfalls zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine kostenlose Rückfahrt zu dem in Ihrem Ticket und der Reservierungsbestätigung festgelegten ersten Abfahrtsort.
    8.3.2 Bei Verspätung einer Abfahrt, die einen Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig macht, übernehmen wir die Kosten für eine angemessene Unterbringung an Bord oder an Land. Eventuell anfallende Transportkosten erstatten wir gegebenenfalls gegen Vorlage der Belege bzw. die mit dem eigenen Fahrzeug gefahrenen Kilometer gemäß der bei der Stena Line gültigen Kilometerpauschale.
    8.3.3 Im Fall einer verspäteten Ankunft am Zielhafen gemäß Ihrem Ticket und der Reservierungsbestätigung können Sie von uns Entschädigung verlangen, ohne das Recht auf Beförderung zu verlieren. Die Entschädigung beträgt mindestens 25 % des für diesen Teil der Reise gezahlten Fahrpreises bei einer Verspätung von mindestens:
    a) einer Stunde bei einer planmäßigen Fahrtdauer von bis zu vier Stunden,
    b) zwei Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als vier bis zu acht Stunden,
    c) drei Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als acht bis zu 24 Stunden oder
    d) sechs Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als 24 Stunden.
    8.3.4 Beträgt die Verspätung mehr als das Doppelte der in 8.3.3 angegebenen Zeiten, beträgt die Entschädigung 50 % Ihres Fahrpreises für diesen Teil der Reise.
    8.3.5 Haben Sie ein Kombi-Ticket für eine Hin- und Rückfahrt gebucht, wird die Entschädigung gemäß
    8.3.3 und 8.3.4 oben auf Grundlage des halben Preises, der für das Kombi-Ticket gezahlt wurde, berechnet.
    8.3.6 Die Entscheidung über die Art und Weise, wie die gemäß diesem Absatz zahlbare Erstattung geleistet wird, obliegt uns.
    8.3.7 Hilfeleistung bei Annullierung oder Verzögerung der Abfahrt, eine anderweitige Beförderung und die Erstattung des Fahrpreises oder Entschädigung durch Fahrpreisnachlass bei verspäteter Ankunft finden keine Anwendung, wenn Sie ein Ticket mit offenen Reisedaten erworben haben, solange keine Abfahrtszeit festgelegt ist oder sofern Sie vor dem Kauf Ihres Tickets über die Annullierung oder Verspätung informiert wurden oder wenn Sie die Annullierung oder Verspätung selbst verschuldet haben.

    8.4 Beschränkungen und Ausschlüsse
    8.4.1 Beträge unter einem Gegenwert von EUR 6 werden nicht erstattet.
    8.4.2 Wir haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren, Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, elektronischer Ausrüstung oder sonstigen Wertsachen, sofern uns diese nicht angezeigt und bei uns zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt wurden.
    8.4.3 Wir haften in diesem Fall unter Abzug eines Selbstbehalts von 149 SDR (ca. EUR 178) für jeden Anspruch in Bezug auf Gepäck und von 330 SDR (ca. EUR 395) im Fall der Beschädigung eines Fahrzeugs. Diese Beträge werden von dem Ihnen für den Verlust oder die Beschädigung geschuldeten Betrag abgezogen.
    8.4.4 Unsere Haftung bei Tod oder Körperverletzung, den bzw. die wir nicht fahrlässig verursacht haben, wird in keinem Fall den im Übereinkommen festgelegten Höchstbetrag bzw. die Versicherungssumme unter der Berufshaftpflicht überschreiten, je nachdem, was hier zur Anwendung kommt. Unsere Haftung für Verlust oder Beschädigung von Eigentum wird, unabhängig vom Eintritt des Verlusts oder der Beschädigung, auf keinen Fall einen Betrag überschreiten, der den entsprechenden innerstaatlichen oder internationalen Haftungshöchstbeträgen entspricht.
    8.4.5 Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Verlust, der nicht natürlicherweise im gewöhnlichen Geschäftsverlauf entsteht, sofern Sie uns nicht vor oder bei der Buchung über bestimmte Tatsachen oder Umstände informiert haben, die für einen solchen Anspruch relevant sind und wir dieses zusätzliche Risiko bewusst übernommen haben.
    8.4.6 In Bezug auf annullierte oder verspätete Überfahrten sind die Gesamtkosten der Unterbringung an Land gemäß den AGB zu Verzögerung - ohne die Kosten der Beförderung zwischen dem Hafenterminal und der Unterkunft - begrenzt auf 80 EUR (wenn der Abfahrtshafen in der EU liegt) oder 70 GBP (wenn der Abfahrtshafen in Großbritannien liegt) je Fahrgast und Nacht für höchstens 3 Nächte.
    8.4.7 Wir haften Ihnen gegenüber nicht, falls die Nicht- oder Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten verursacht wurde durch:
    a) Ihr eigenes Verschulden oder
    b) einen Dritten, der nicht mit der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang steht, die wir im Unterauftrag vergeben haben und das Versagen unvorhersehbar oder unvermeidbar ist oder
    c) einen außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Umstand, der außerhalb unserer Kontrolle liegt und dessen Folgen auch unter Anwendung aller im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht hätten verhindert werden können oder
    d) ein Ereignis, das wir oder ein beliebiger Dienstleister auch bei Anwendung aller im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht hätten vorhersehen oder verhindern können.
    8.4.8 Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung für Annullierungen und Verspätung, sofern die Annullierung oder Verspätung durch Wetterbedingungen, die den sicheren Betrieb des Schiffes beeinträchtigen oder durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die die Erbringung des Personenverkehrsdienstes behindern und die auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen getroffen worden wären.
    8.4.9 Klarstellend sei hier erwähnt, dass in dem Fall, dass ein Angebot für eine geeignete anderweitige Route gemäß den für annullierte oder verspätete Abfahrten geltenden AGB von Ihnen abgelehnt wird und Sie sich stattdessen entscheiden, am Terminal zu warten, keine Unterkunft zur Verfügung gestellt oder finanziert wird.
    8.4.10 Führt die Annullierung oder Verzögerung der Abfahrt für Sie zu zusätzlichen Aufwendungen zwischen Ihrem Wohnort und dem Hafenterminal, können wir unsere Aufwendungen beschränken und erstatten Ihnen nur die vertretbaren Kosten nach Vorlage der entsprechenden Belege oder vergüten Ihnen, falls Sie Ihr eigenes Fahrzeug verwenden, die gefahrenen Kilometer gemäß der bei der Stena Line gültigen Kilometerpauschale.
    8.4.11 Zu den Wetterbedingungen zählen unter anderem starker Wind, starker Seegang, starke Strömungen, schwieriger Eisgang, extrem hohe oder niedrige Wasserstände, Hurrikane, Tornados und Überschwemmungen. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen unter anderem Naturkatastrophen, wie Brände und Erdbeben, Terroranschläge, Kriege und bewaffnete militärische und zivile Konflikte, Aufstände, militärische oder widerrechtliche Beschlagnahme, Arbeitskämpfe, die Verbringung von Kranken, Verletzten oder Toten an Land, Such- und Rettungseinsätze auf See oder Binnenwasserstraßen, für den Schutz der Umwelt erforderliche Maßnahmen, Entscheidungen von Verkehrsleitungsorganen oder Hafenbehörden und Entscheidungen der zuständigen Behörden bezüglich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie bei dringenden Verkehrsbedürfnissen.
    8.4.12 Stena Line übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl von Wergegenständen. Allen Passagieren wird empfohlen, Wertsachen sicher in ihrem abgeschlossenen Fahrzeug zu verwahren und persönliche Gegenstände in öffentlichen Bereichen niemals unbeaufsichtigt zu lassen.

    9 Beschwerdeverfahren

    9.1 Im Fall von Beschwerden in Bezug auf die Dienstleistung gehen Sie bitte immer wie folgt vor:
    a) Beschweren Sie sich bei Mitarbeitern oder dem Management vor Ort. Dies ist, sofern geeignet, die empfohlene Herangehensweise für eine zeitnahe Klärung von Beschwerden oder
    b) nehmen Sie Kontakt mit dem Kundenservice auf. Die Mängelanzeige ist schriftlich zu richten an: Stena Line GmbH & Co. KG, Zum Fährterminal 1, 18147 Rostock, E-Mail info.de@stenaline.com
    9.1.1 Sollten Sie Kontakt mit dem Kundenservice aufnehmen, geben Sie bitte Ihre Buchungsnummer, vollständige Einzelheiten Ihrer Beschwerde und, falls möglich, eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an, unter der man Sie tagsüber erreichen kann. So ist der Kundenservice in der Lage, Ihre Beschwerde gründlich und zeitnah zu prüfen.

    10 Alternative Streitbeilegung

    10.1.1 Bei der alternativen Streitbeilegung untersucht eine unabhängige Stelle die Tatsachen der Streitigkeit und versucht, die Streitigkeit beizulegen, ohne dass Sie vor Gericht gehen müssen. Wenn Sie mit der Art und Weise, wie wir mit der Beschwerde umgegangen sind, nicht zufrieden sind, können Sie den Anbieter für die alternative Streitbeilegung, den wir einsetzen, kontaktieren.

    11 Verjährung

    11.1.1 Möchten Sie eine Beschwerde in Bezug auf annullierte oder verspätete Abfahrten einreichen, müssen Sie diese innerhalb von zwei Monaten nach der tatsächlichen oder geplanten Durchführung des Verkehrsdienstes einreichen. Tun Sie dies nicht innerhalb dieser Frist, wird jede Beschwerde nichtig.
    11.1.2 Ansprüche auf Schadenersatz wegen Tod oder Körperverletzung eines Reisenden oder wegen Verlust oder Beschädigung von Gepäck verjähren in zwei Jahren.
    Die Verjährungsfrist beginnt:
    11.1.3 bei Körperverletzung mit dem Tag der Ausschiffung des Reisenden;
    11.1.4 bei Tod während der Beförderung mit dem Tag, an dem der Reisende hätte ausgeschifft werden sollen, und bei Körperverletzung während der Beförderung, wenn diese den Tod des Reisenden nach der Ausschiffung zur Folge hat, mit dem Tag des Todes, vorausgesetzt, dass diese Frist einen Zeitraum von drei Jahren vom Tag der Ausschiffung an nicht überschreitet und
    11.1.5 bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck mit dem Tag der Ausschiffung oder mit dem Tag, an dem die Ausschiffung hätte erfolgen sollen, je nachdem, welches der spätere Zeitpunkt ist.

    Sämtliche Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung (Dezember 2020). Änderungen dieser Angaben bis zum Vertragsabschluss bleiben vorbehalten.

    Stena Line Scandinavia AB Danmarksterminalen 40519 Göteborg Schweden
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  • vertreten durch
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  • Stena Line GmbH & Co. KG Zum Fährterminal 1
  • 18147 Rostock

    HRA 3384, Amtsgericht Rostock Persönlich haftender Gesellschafter: Stena Line Reederei GmbH, Rostock

    HRB 12416, Amtsgericht Rostock Geschäftsführer:
  • Ron Gerlach, Svenja Kosminski, Ian Hampton